Die Pflegegrade sind die Grundlage für den Erhalt von Geldleistungen und Sachleistungen der Pflegekasse. Seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden Pflegebedürftige in Deutschland in einen von fünf Pflegegraden eingeteilt. Damit lösen die Pflegegrade das alte System der Pflegestufen ab. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wird immer mehr Unterstützung benötigt.
Je nach Pflegegrad bestehen unterschiedliche Ansprüche auf Zuschüsse und Leistungen. Der Pflegegrad Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, um die Unterstützungsangebote und die finanzielle Entlastung von Anfang an zu nutzen. Grundlage für die Einstufung ist eine Begutachtung durch den 'MDK' für gesetzlich Versicherte oder den Dienst 'MEDICPROOF' für Privatversicherte.
In Deutschland werden Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade eingeteilt
Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigungen
Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigungen
Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigungen*
*mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Bereits ab dem Zeitpunkt des Antrags haben Sie Anspruch auf Pflegegeld / Pflegesachleistungen. Für den Monat des Erstantrags erhalten Sie bei Bewilligung anteiliges Pflegegeld / Pflegesachleistungen.
Die 'Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit' findet im Zuhause des Pflegebedürftigen statt - Zur Zeit aufgrund der Corona Pandemie findet die Begutachtung telefonisch statt. Der Gutachter geht mit Ihnen gemeinsam einen Fragenkatalog durch. Das Gespräch findet mündlich statt - der Gutachter macht unterdessen Notizen.
Antworten Sie immer ehrlich und ausführlich - auch wenn es unangenehm wird. Der Pflegegrad wird anhand einer Punkteskala von 0-100 vergeben. Bis zu einer Schwelle von 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad. Der zeitliche Aufwand der Pflege ist seit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz nicht mehr die Grundlage für die Einstufung.
Das Gutachten wird auf der Basis von sechs Modulen geführt
Welche Zuschüsse gibt es für den Pflegedienst?
Benötigen Sie unsere Unterstützung länger als vier Wochen ist die Pflegekasse für die finanzielle Bezuschussung zuständig. Über die Pflegesachleistungen haben Sie ein Budget zur Verfügung, über das wir unsere Tätigkeiten abrechnen. Die Höhe dieses Budgets variiert zwischen 689 und 1.995 Euro monatlich - je nach Pflegegrad. Haben Sie den Pflegegrad 1 erhalten Sie keine Pflegesachleistungen.
Bei Pflegegrad 1 können Sie lediglich den Entlastungsbetrag zur Finanzierung unserer Dienste verwenden. Dieser beträgt 125 Euro im Monat. Bei PG 1 darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Maßnahmen verwendet werden. Nehmen Sie die Verhinderungspflege in Anspruch, können Sie das Ihnen zur Verfügung gestellte Budget von 1.612 Euro im Jahr für ambulante Pflegedienste in Ihrer Abwesenheit stundenweise oder tageweise nutzen.
Pflegegrad 1 - 125 Euro Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 - 689 Euro Sachleistung ( + 125 € Entlastungsbetrag )
Pflegegrad 3 - 1.298 Euro Sachleistung ( + 125 € Entlastungsbetrag )
Pflegegrad 4 - 1.612 Euro Sachleistung ( + 125 € Entlastungsbetrag )
Pflegegrad 5 - 1.995 Euro Sachleistung ( + 125 € Entlastungsbetrag )
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Grundsätzlich darf dieser nicht für körperbezogene Maßnahmen verwendet werden. Die einzige Ausnahme bilden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 da diese den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen (die sogenannte Grundpflege) verwenden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag für die folgenden Leistungen verwenden
• Körperpflege • Kleidungswechsel • Inkontinenzversorgung • Mobilisierende Hilfen
Bei Pflegegrad 2-5 darf der Entlastungsbetrag ausschließlich für haushaltsbezogene Leistungen der ambulanten Pflegedienste verwendet werden
• Fahrdienste • Hilfe bei der Haushaltsführung
Pflegesachleistungen & Pflegegeld kombinieren
Personen, die häuslich gepflegt werden, können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Es ist aber auch möglich, die beiden Zuschüsse miteinander zu kombinieren. Dann spricht man von der sogenannten Kombinationspflege - auch kurz Kombipflege genannt. Wenn Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft haben, bekommen Sie den Restbetrag prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.
Wenn Sie die Pflegesachleistungen nur zu 50 Prozent verbraucht haben, erhalten Sie 50 Prozent des Pflegegelds, dass Ihnen beim vorhandenen Pflegegrad zusteht. Verbrauchen Sie 60 Prozent der Pflegesachleistung, erhalten Sie noch 40 Prozent anteiliges Pflegegeld. Verbrauchen Sie die Pflegesachleistungen in einem Monat vollständig, wird kein Pflegegeld ausgezahlt.
Ist der pflegende Angehörige abwesend, entlasten wir mit der Verhinderungspflege. Hierfür sind wir gut geeignet, denn das Pflegefachpersonal vertritt den pflegenden Angehörigen in seiner Abwesenheit mit einem ganzheitlichen Pflegeangebot, welches neben der Grundpflege auch medizinische Behandlungen beinhaltet. Die Pflegekraft führt eine Pflegedokumentation, durch die Sie die Behandlungsmaßnamen nachvollziehen können.
Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden und wird ab Pflegegrad 2 mit bis zu 1.612 Euro im Jahr durch die Kasse bezuschusst.
Durch 50 Prozent des Kurzzeitpflegebudgets kann der Betrag auf 2.418 Euro aufgestockt werden.
• Die Unterstützung hilft Ihnen und Ihren Angehörigen Privatleben und Pflege zu vereinbaren
• Sie werden professionell in Ihrer gewohnten Umgebung versorgt
• Der Pflegedienst übernimmt auch die medizinische Versorgung
• Unsere Pflegekräfte sind für eine medizinische Pflege qualifiziert
• Für die Finanzierung unserer ambulanten Dienste erhalten Sie Zuschüsse der Krankenkassen und Pflegekassen
• Durch die Pflegedokumentation können Sie die vorgenommenen Behandlungen nachvollziehen und verstehen
Abrechnung nach Leistungskomplexen
Punktewert ab
01.01.2021 0,05905 €
Ab 39,90 € pro Stunde
Ab 39,90 € pro Stunde
Wir haben verschiedene Angebote für Sie zusammengestellt um Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten für einen selbst bestimmten Alltag bieten zu können.
Wir freuen uns Ihnen bei Fragen weiterhelfen zu können.
Global Care Pflegedienst GmbH
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